ReStart e.V.

Ahlener Förderkreis für Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht

Zweck des Vereins ist die Förderung der Kriminalprävention und der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene.

Der Verein beschafft Mittel, die geeignet sind, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ambulanten Sozialen Dienstes in Ahlen („ASD Ahlen“) betreut werden, die straffreie Lebensführung zu erleichtern und ihre Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Spenden, Bußgelder und Zahlungsauflagen aufgrund gerichtlicher Entscheidungen. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die geeignet und willens sind, die Ziele des Vereins zu fördern und die einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen.

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung – diese muss mindestens einmal jährlich zusammentreten – und der Vorstand.

– Aus der Satzung –

 

Wer sind wir?

Was leisten wir?

Die Gründung des Förderkreises 1981, Vereinsentwicklung bis in die Gegenwart

Die seit 1961 in Ahlen bestehende Bewährungshilfe war betroffen von einschneidenden haushaltsrechtlichen Engpässen in der Justiz- und Kommunalverwaltung, so dass neue Wege gesucht werden mussten, um die Arbeit der Bewährungshilfe erfolgreich zu unterstützen.

Hierzu bildete sich um den Rechtsanwalt S. Stroick und den Jugendrichter H. Wels eine Gruppe von sozial engagierten Personen, um gemeinsam mit den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern am 10.03.1981 den Förderkreis für Bewährungshilfe Ahlen e.V. ins Leben zu rufen. Die gesetzten Ziele waren und sind unter anderem die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung der fachlichen Weiterbildung der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie die Unterstützung deren Klienten und Klientinnen mit finanziellen Mitteln.

Der Förderkreis, der sich zwischenzeitlich umbenannt hat in „ReStart e.V. Ahlener Förderkreis für Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht“,  verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und erhält die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben primär durch die Zuweisung von Geldauflagen, welche in Ermittlungs- und Strafverfahren verhängt werden.

Es sind dies Auflagen, deren Erfüllung mutmaßlichen oder verurteilten Straftätern aufgegeben ist, etwa als Voraussetzung für das Fortbestehen der Bewährungsaussetzung oder für die Einstellung von Ermittlungsverfahren.

Seit Mai 2018 steht der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Guido Gatzen dem ReStart e.V. Ahlen als Vorsitzender vor. Weitere Vorstandsmitglieder sind seit der Mitgliederversammlung am 21.03.2019 Herr Rechtsanwalt Gerd H. W. Redeker (stellvertretender Vorsitzender), Frau Ina Pieper (Kassiererin und Vereinsgeschäftsführerin) und Frau Jutta Felten (Schriftführerin).

Die Postanschrift des Vereins lautet seit dem 21.03.2019: ReStart e.V. Ahlen c/o Ina Pieper, Neubeckumer Straße 16, 59320 Ennigerloh

Gründung